Verlangt eine Verschlüsselungsleitlinie, die die kryptografische Technologie entsprechend den Entwicklungen der Kryptoanalyse anpassen kann, sowie ein vollständiges Lebenszyklusmanagement für Schlüssel und Zertifikate.
Auf einen Blick
| Art | EU-Verordnung |
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| Rechtsraum | EU |
| Für wen es gilt | Finanzunternehmen in der EU (Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute …) und mittelbar ihre kritischen IKT-Drittdienstleister. |
Anforderungen an die Kryptografie
| Referenz | Anforderung | Was ein Scan und ein Inventar belegen können |
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| Art. 6 | Leitlinie für Verschlüsselung und kryptografische Kontrollen, einschließlich Bestimmungen zur Aktualisierung oder Änderung der kryptografischen Technologie auf der Grundlage von Entwicklungen in der Kryptoanalyse. |
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| Art. 7 | Verwaltung kryptografischer Schlüssel über den gesamten Lebenszyklus sowie ein Register der Zertifikate für IKT-Assets, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. |
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Quellen
Katalogversion 2026-09-28. Jede Position verweist auf ihre Primärquelle; Entwürfe sind als solche gekennzeichnet.